Wer krank wird, der geht früher oder später zum Arzt. Was für den Durchschnittskranken kein Problem ist, stellt für Menschen mit Spina Bifida und Hydrocephalus meistens eine große Herausforderung dar.
Dieses Behinderungsbild ist so komplex, dass eine optimale medizinische Betreuung nur interdisziplinär erfolgen kann. Die tatsächliche Behandlungssituation ist jedoch sehr unterschiedlich. Während Kinder in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) bereits eine fachübergreifende, integrierte Behandlung und Betreuung erfahren, verschlechtert sich diese Versorgung mit der Volljährigkeit erheblich. Ab diesem Zeitpunkt ist eine weitere Behandlung in den SPZs nur in Ausnahmefällen und auch nur für einen sehr begrenzten Zeitraum möglich.
Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB), in denen die Fortsetzung einer interdisziplinären Betreuung erfolgen könnte, gibt es derweil in Deutschland nur drei als Modellprojekte.
Als SBHC-NRW e.V. setzen wir uns gleichermaßen für die Belange von Kindern und Erwachsenen mit Spina Bifida und Hydrocephalus ein. Daher hat uns sehr gefreut, dass der Ausbau medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung analog der SPZ im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die aktuelle Legislaturperiode verankert wurde.
In diesem Zusammenhang hat der SBHC-NRW e.V. Ende Oktober eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben verfasst und diese an den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, an den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages versandt.
In seiner Antwort versichert Hermann Gröhe, dass man sich im Ministerium der Situation bewusst ist und bereits intensiv daran arbeitet, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.
Anschreiben, Stellungnahme und Antwort des Ministers stellen wir gerne zum Download bereit: