Neben den Pflegehilfsmitteln können Pflegebedürftige finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten, z.B. für eine Verbreiterung der Türen oder einen Austausch der Badewanne durch eine Dusche.
Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung sind:
- die Pflege wird dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung wird dadurch wiederhergestellt.
Die jeweils zuständigen Pflegekassen fördern solche Maßnahme mit einem Zuschuss von bis zu 2.557,00 EUR. Der Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil von 10 % der Kosten, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, zu entrichten. Sprechen Sie Ihre zuständige Pflegekasse an oder wenden Sie sich an eine örtliche Wohnberatung, z.B. AWO, Lebenshilfe, Charitas etc.