Immer wieder wird Familien mit volljährig gewordenen behinderten Kindern das Kindergeld aberkannt. Ein volljähriges Kind wird ohne Altersgrenze als Kind berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§32 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 EStG). Daneben können andere, auch mittelbar kindbedingte Steuerermäßigungen in Betracht kommen (z.B. für Kinderbetreuungskosten nach § 9 c EStG). Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte bei uns an oder senden eine E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!