Ab 1. Januar 2013 kann der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Die Einführung erfolgt schrittweise, spätestens bis zum Jahr 2015 müssen alle Bundesländer mitmachen. In NRW kann ab 2014 mit dem neuen Format gerechnet werden. Wir werden hier und auf unseren Veranstaltungen auf Neuigkeiten hinweisen. Zur weiteren Information ein Text von Philipp Jauch - MyHandicap.de
Jeder Mensch, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bescheinigt bekommt, gilt nach dem IX. Sozialgesetzbuch als schwerbehindert. Maßgeblich für die Feststellung des Versorgungsamtes ist, ob der Betroffene für mindestens sechs Monate eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung hat, die sich auf das tägliche Leben auswirkt. An diesen Bestimmungen hat sich nichts geändert.
Neu ist hingegen der Schwerbehindertenausweis, den Betroffene in Zukunft erhalten werden. Bislang handelte es sich beim dem Dokument um einen 13,5 Zentimeter langen und 9,5 Zentimeter großen Streifen aus Papier. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgestellt.
Ebenso wie der neue Personalausweis, die Gesundheitskarte oder die Bankkarte ist er aus Plastik. Damit ist der neue Schwerbehindertenausweis von seiner Materialbeschaffenheit her haltbarer und aufgrund der geringeren Abmessungen leichter im Geldbeutel mitzuführen.
Nachweis der Schwerbehinderung auch in englischer Sprache
Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat enthält den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Zwar sind damit für den Ausweisinhaber im Ausland keine unmittelbaren Rechte verbunden, jedoch hilft die Mehrsprachigkeit Betroffenen, ihre Situation besser zu kommunizieren und eventuelle Vergünstigungen bewilligt zu bekommen.
Damit Menschen mit einer Sehbehinderung den neuen Schwerbehindertenausweis im Geldbeutel von anderen Karten unterscheiden können, ist die Buchstabenfolge "sch-b-a" in der Braillerschrift auf der Karte aufgedruckt.
Informationen auf der Karte identisch
Die Informationen, die auf dem neuen Schwerbehindertenausweis enthalten sind, entsprechen ebenso wie die orange-grüne Farbgebung denen des alten Dokuments. Wie bisher ist der Ausweisinhaber auf einem Passfoto abgebildet.
Dieses wird jedoch nicht mehr auf das Dokument geklebt, sondern auf die Karte gedruckt, ähnlich wie es auch beim Führerschein und dem neuen Personalausweis gemacht wird. Neben dem Foto auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises sind Name, Geschäftszeichen, Gültigkeit und gegebenenfalls die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson vermerkt.
Auf der Rückseite der Karte befinden sich Angaben zur Behinderungsart und Ausprägung, der Grad der Behinderung, die Daten des behinderten Menschen (Name, Geburtsdatum) sowie die ausstellende Behörde und nochmals das Geschäftszeichen. Künftig können auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises auch Sondervermerke nach Landesrecht in den für Merkzeichen vorgesehenen Feldern angegeben werden.
Kein Umtauschzwang, keine Verlängerung, keine Änderungen
Mit der Einführung der neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat behalten die alten Ausweise ihre Gültigkeit. Einen Umtauschzwang gibt es nicht. Allerdings kann man den alten Schwerbehindertenausweis nicht mehr verlängern oder ändern lassen.
Wenn sich beispielsweise der Grad der Behinderung ändert, wird das nicht mehr auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt, sondern es wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Verliert der Ausweis seine Gültigkeit, wird ebenfalls ein neuer ausgestellt.
Auch Feststellungsvermerke, dass eine Behinderung oder ein bestimmter Grad der Behinderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben, werden in dem neuen Schwerbehindertenausweis nicht mehr vermerkt. Deshalb müssen Betroffene bei Bedarf die Feststellungsbescheide als Nachweis vorzeigen.
Ab wann der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte erhältlich ist, kann jedes Bundesland selbst bestimmen. Die Einführung beginnt am 1. Januar 2013 und muss bis spätestens 1. Januar 2015 abgeschlossen sein.
Die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises werden von der zuständigen Behörde schriftlich darüber informiert, ab wann das neue Dokument erhältlich ist und können dann einen Antrag auf Umtausch beziehungsweise Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat stellen.
Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis wird kleiner
Um kostenlos im öffentlichen Nahverkehr befördert zu werden, benötigen behinderte Menschen zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Dieser Nachweis wird zukünftig ebenfalls auf Scheckkartengröße verkleinert. Allerdings wird das Beiblatt auch weiterhin aus Papier sein, da es maximal ein Jahr gültig ist und nicht verlängert werden kann.
Der schwerbehinderte Mensch erhält nach Ablauf ein neues Beiblatt, wenn er die Gebühren, den Eigenanteil an der Beförderung, bezahlt. Damit das Beiblatt nicht so leicht gefälscht werden kann, erhält es künftig ein bundeseinheitliches Hologramm.