Reha Berufsberatung – Teilhabe trotz gesundheitlicher Einschränkung
Die Reha Berufsberatung hat das Ziel, Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gesetzlich verankert ist dies im Sozialgesetzbuch 3 und 9: „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“ (SGB IX §1).
